Nummer:oub3127 | Datum:ca. 1370 | Overlevering:Editie | Vindplaats:Ostfriesisches Urkundenburch, III, S. 33, nr. 127 |
Wiard von Emden, Imel, Häuptling des Brokmerlandes, Allo von Osterhusen, Ayldo von Uphusen, Haro von Suurhusen und alle Landesrichter des Emsgaues und des Brokmerlandes schreiben an das Domkapitel in Münster.
Wiard von Emden (Emetha), Imel (Ymelo), Häuptling des Brokmerlandes (capitalis Brochmanie), Allo von Osterhusen (Asterhusum), Ayldo von Uphusen (Uphusum), Haro von Suurhusen (Suderhusum) und alle Landesrichter (iudices terre) des Emsgaues (Emisgonia) und des Brokmerlandes (Brochmania) schreiben an das Domkapitel in Münster: Sie hätten wegen rechtswidriger Handlungen, die ihren Leuten im vergangenen Jahr auf Märkten zugefügt worden seien, ihren Leuten befohlen, dass sie keine Märkte [im Hochstift Münster] besuchten, bis sie das alte Recht wiedererlangten, das ihnen durch Bischof Everhard von Münster und durch andere kirchliche Würdenträger (prelati) in besiegelten Urkunden (in literis patentibus . . . sigillatis) zugesichert worden sei[*]. Daraufhin hätten Bürger des Hochstifts Münster Hermann Belholt und Richard genannt Stamere [nach Ostfriesland] geschickt; diese hätten ihnen sicheren Besuch der Märkte und ungehinderten Genuss des alten Rechts zugesichert. So sei es auch geschehen. Doch nun habe Stephan Vos mit seinen Gefährten begonnen, ihre Leute gefangenzusetzen, Abgaben von ihnen zu erheben und neue Übeltaten zu erfinden. Die Aussteller bitten das Domkapitel, Stephan Vos dies nicht zu gestatten und auf einer Tagung mit ihnen die alten Rechte zu erneuern. Andernfalls würden die Aussteller ihren Kaufleuten nicht erlauben, Märkte [im Hochstift Münster] zu besuchen; sie würden auch nicht den Markt auf Martini [Nov. 11, in Haren an der Ems] besuchen, falls das Domkapitel ihren Kaufleuten nicht grössere Sicherheit verschaffe.
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Fonds | Ostfriesisches Urkundenburch, III |
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Fol.nr. | S. 33 |
Nr | 127 |
Olim | Abschr. des 18. Jahrh.: StA. Münster, Dep. Altertumsverein Münster, Msc. 109 c, BI. 1v (Die Urschrift soll vier Siegel gezeigt haben. zu dem ersten - rund, Dreipaß - bemerkt der Abschreiber: leonem sedentem exhibuit). |
Jaar | 1370 |
Deviatie | 5 |
Datumcode | ---- |