Nummer:oub3403 | Datum:3 maart 1437 | Overlevering:Editie | Vindplaats:Ostfriesisches Urkundenburch, III, S. 96, nr. 403 |
Papst Eugen IV. befiehlt Wohnungen in Appingen sowie eine Mühle für die Karmelitermönche bauen zu lassen, dem Abt von Ihlow, sich über die Vorgänge zu orientieren, und die Schenkung zu bestätigen.
Papst Eugen IV. befiehlt, nachdem die Edelleute (nobiles viri) Enno [Cirksena], Sohn des Edzard, Herr (dominus loci) in Appingen (Appinghe), und sein Sohn Edzard das Patronatsrecht über die dortige für ein Karmeliterkloster bestimmte Marienkapelle mit Zustimmung des Pfarrers Harko von Greetsiel (Greed), zu dessen Pfarrbereich die Kapelle gehört, dem Karmelitermönch Daniel von Vilford (Vilfordia) sowie dem Orden und seinem Provinzial übertragen und sich erboten haben, Wohnungen sowie eine Mühle für die Mönche bauen zu lassen, dem Abt von Ihlow (Yle in Scola Dei), sich über alle damit zusammenhängende Vorgänge zu orientieren, und, wenn ihm Ort und Umstände geeignet erscheinen, die Schenkung zu bestätigen. Er selbst gewährt, wenn die Auskunft des Abtes positiv ausfällt, dem Prior und den Mönchen von Appingen alle Privilegien, die anderen Karmeliterklöstern und ihren Insassen vom apostolischen Stuhl erteilt worden sind.
Datum Bononie, a. inc. dom. millesimo quadringentesimo tricesimo septimo, V. non. Marcii, a. sexto.
Datum Bononie, a. inc. dom. millesimo quadringentesimo tricesimo septimo, V. non. Marcii, a. sexto.