Graf Edzard I. von Ostfriesland, vertreten durch den Marschall Claus von Werpe und den Häuptling Folef zu Inn- und Knyphausen, und Hero von Dornum, vertreten durch den Häuptling Ulrich von Werdum und den Landrichter Martinus Ubben in Esens, beenden ihre Streitigkeiten dahingehend, daß ein Rechtsgelehrter ihre gegenseitigen Ansprüche prüfen soll und daß Heros Bruder Ulrich von Dornum nach Erhalt von 1000 Gulden auf seine Erbansprüche verzichten wird. Den beiderseitigen Untertanen wird freier Handelsverkehr zugesagt Zweite Ausfertigung.