Nummer:oub1783 | Datum:23. Sept. 1438 | Überlieferung:Editie | Fundstelle:Ostfriesisches Urkundenbuch, II, S. 743, nr. 1783 |
Herzog Philipp von Burgund befiehlt seinen Holländischen und Friesischen Beamten und Unterthanen, den Ostfriesischen Häuptlingen aus Emsland, Ymelo von Hinte und von Osterhusen und Gerit von Dockem zu Oldendorp zur Wiedererlanguug ihres Besitzes behülflich zu sein
Herzog Philipp von Burgund befiehlt seinen Holländischen und Friesischen Beamten und Unterthanen, den Ostfriesischen Häuptlingen aus Emsland, Ymelo von Hinte und von Osterhusen und Gerit von Dockem zu Oldendorp, welche mit ihren Freunden von Hamburg und den sechs Wendischen Städten in widerrechtlicher Weise aus ihrem Eigenthum vertrieben worden sind, zur Wiedererlanguug ihres Besitzes behülflich zu sein, damit jene Städte, welche von Emden aus Holland und Friesland bekämpfen, daraus vertrieben würden.