Nummer:oub3054 | Datum:1272-1277 | Überlieferung:Editie | Fundstelle:Ostfriesisches Urkundenburch, III, S. 14, nr. 54 |
Die Einwohner von Osterreide und alle Reiderländer beklagen sich beim Propst O. von Werden.
Die Einwohner von Osterreide (Asterreyde) und alle Reiderländer (tota universitas terre Reydensium) beklagen sich beim Propst O.[*] von Werden darüber, dass unter seinen Vorgängern die Kirche von Osterreide durch vier Generationen vom Vater auf den Sohn ohne päpstlichen Dispens und unter Verheimlichung gegenüber dem Bischof von Münster und seinen Offizialen übertragen worden ist. Ausserdem habe derjenige, der sich jetzt für den legitimen Pfarrer ausgibt, zwei Pfarrkirchen unter sich, eine in Leer (Lhare), in der er auch das Amt des Archidiakons ausübt, die andere in Osterreide, in der er für die Wahrnehmung der geistlichen Pflichten ungeeignete Laien eingesetzt hat, die sie unter Entehrung des verstorbenen zuständigen Bischofs G.[*] von Münster in Besitz genommen haben. Weiterhin hätten sie, um ihre eigenen Schulden zu tilgen, Kirchengüter verpfändet. Der genannte Archidiakon wäre ein Laie und verheiratet. Wenn nicht bald der Kirche von Osterreide Hilfe geleistet würde, würde ihr bald aller Landbesitz entfremdet sein. Deshalb bitten die Beschwerdeführer den Propst von Werden, dem das Patronatsrecht über die Kirche von Osterreide zusteht, den würdigen Priester Haro dem Bischof E.[*] von Münster als Pfarrer von Osterreide zu präsentieren, damit die Kirche in einen würdigeren Zustand zurückkehrt.