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Nummer:oub3066 Datum:tweede helft? 1294 Überlieferung:Editie Fundstelle:Ostfriesisches Urkundenburch, III, S. 17, nr. 66

Richter, Schöffen und Bürger der Städte Zwolle und Kampen danken der Stadt Lübeck.

Quelle Recto Rückseite Übersetzung Relationen Siegel Material Literatur Index N. B.
Richter, Schöffen und Bürger der Städte Zwolle und Kampen danken der Stadt Lübeck dafür, dass es durch ihre Bemühungen gelungen ist, das alte, durch Nachlässigkeit beinah abgeschaffte Recht wiederherzustellen, durch das es den Friesen und Flamen verboten ist, mit ihren Schiffen durch die Ostsee (mare orientale) nach Gotland zu fahren und den Gotländern (Gotis) wiederum, die Nordsee (mare occidentale) zu befahren. Sie bitten ferner darum, dahin zu wirken, dass auch den Engländern die Schiffahrt in der Ostsee verschlossen bleibt.
Recto:
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Bestand Ostfriesisches Urkundenburch, III
Fol. Nr. S. 17
Nr 66
Olim Or.: StA. Lübeck mit Siegel der Ausst., nach Kriegsauslagerung vermißt.. Gedr.: Lüb. UB. 1 nr. 485 u. 486, Hans. UB. 1 nr. 1154 u. 1155.. Regest: Old. UB. 6 nr. 17.
Jahr 1294
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Material papier