Nummer:oub3188 | Datum:13 dec. 1400 | Überlieferung:Editie | Fundstelle:Ostfriesisches Urkundenburch, III, S. 47, nr. 188 |
Papst Bonifaz IX. befiehlt dem Abt von Norden, dem Dekan der Hamburger und dem Thesaurar der Bremer Kirche die Exkommunikationssentenz gegebenenfalls mit weltlicher Hilfe durchzuführen.
Papst Bonifaz IX. befiehlt dem Abt von Norden[*], dem Dekan der Hamburger und dem Thesaurar der Bremer Kirche, nachdem sich der Pfarrer Hilmar von Schortens (Schortenze) darüber beklagt hat, dass vormals Edo Wiemken (Wymmeken), Häuptling zu Jever, den Priester Hereko, seinen Bruder, gefangen genommen, am Kopf tödlich verwundet und ihn wie einen Strassenräuber gefesselt und auf eine seiner Burgen geschleppt hat, wo er wenige Tage darauf infolge der ihm zugefügten Qualen gestorben ist, und nachdem daraufhin der Abt Heinrich des Prämonstratenserklosters Wittewierum (Werum) als von dem Hauptexekutor, dem Hamburger Dekan Werner, beauftragter Subexekutor der Konstitutionen Papst Honorius' III. und Kaiser Friedrichs [II.] gegen Edo Wiemken die von diesem nicht weiter beachtete Exkommunikation verhängt hat, die Exkommunikationssentenz gegebenenfalls mit weltlicher Hilfe durchzuführen und, falls notwendig, zu verschärfen.
Datum Rome, apud sanctum Petrum, id. Decembris, a. duodecimo.
Datum Rome, apud sanctum Petrum, id. Decembris, a. duodecimo.