Nummer:oub3311 | Datum:1420 | Überlieferung:Editie | Fundstelle:Ostfriesisches Urkundenburch, III, S. 75, nr. 311 |
Auszug aus dem Buch II des Stader Copiars.
Auszug aus dem Buch II des 1420 niedergeschriebenen Stader Copiars betr. die dem Bremer Domdekan bzw. dem Propst von Reepsholt unterstehenden ostfriesischen Kirchen und deren Geldabgaben:
Die Kirche in Marx (Marckes) gibt dem Dekan als Zins 6 Groschen. Die Kirche in Etzel (Etzele) gab einstmals eine bremische Mark als Zins; an diesen beiden Kirchen hat der Dekan das Präsentationsrecht, aber der Propst von Reepsholt (Repeszholdensis) die Investitur, weil die Parochianen der beiden Kirchen der Synode und Jurisdiktion des Propstes von R.eepsholt unterstehen. Ebenso unterstand die teilweise (modo) zerstörte Kirche von Lee[*] der Jurisdiktion und Kollation des Dekans. Einige Einwohner halten sich noch in Möns (Modensze) auf.
Nach einem alten Register haben die genannten Kirchen in Friesland folgende Abgaben an den Dekan zu leisten: Etzel (Etzelem) 1 Mark, Marx (Merckesze) 6 Lot cum denariis, Lee[*] ebensoviel.
Die Kirche in Marx (Marckes) gibt dem Dekan als Zins 6 Groschen. Die Kirche in Etzel (Etzele) gab einstmals eine bremische Mark als Zins; an diesen beiden Kirchen hat der Dekan das Präsentationsrecht, aber der Propst von Reepsholt (Repeszholdensis) die Investitur, weil die Parochianen der beiden Kirchen der Synode und Jurisdiktion des Propstes von R.eepsholt unterstehen. Ebenso unterstand die teilweise (modo) zerstörte Kirche von Lee[*] der Jurisdiktion und Kollation des Dekans. Einige Einwohner halten sich noch in Möns (Modensze) auf.
Nach einem alten Register haben die genannten Kirchen in Friesland folgende Abgaben an den Dekan zu leisten: Etzel (Etzelem) 1 Mark, Marx (Merckesze) 6 Lot cum denariis, Lee[*] ebensoviel.