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Nummer:oub3389 Datum:28 april 1434 Überlieferung:Editie Fundstelle:Ostfriesisches Urkundenburch, III, S. 93, nr. 389

Papst Eugen IV. bewilligt eine Supplik des Norder Priesters Tirlingus, Sohnes des Ocko, und des Klerikers Hayo, Sohnes des Rannardus, um Dispensation und Absolution von einer Tötung.

Quelle Recto Rückseite Übersetzung Relationen Siegel Material Literatur Index N. B.
Papst Eugen IV. bewilligt eine Supplik des Norder Priesters (presbiteri beneficiati in ecclesia Nordensi) Tirlingus, Sohnes des Ocko, und des Klerikers Hayo, Sohnes des Rannardus[*], um Dispensation und Absolution von der nicht beabsichtigten Tötung des Laien Herico. Da die Richter damals wegen der dortigen Fehden (guerras) ihre Tätigkeit nicht ausüben konnten, hatte Tirlingus, nachdem ihm Herico eine Summe Geldes gestohlen hatte, seinen Diener und Hausgenossen Hayo beauftragt, den Dieb zu fangen und mit auf den Rücken gefesselten Händen zu verhören. Dieser erfüllte den Auftrag und nahm den Herico, nachdem dieser ein Geständnis abgelegt, sich dann von seinen Fesseln befreit hatte und heimlich entflohen war, noch einmal gefangen und fesselte ihn im Auftrage des Tirlingus auch an den Füssen. Der Dieb starb nach 22 Tagen an den Folgen der Verletzungen, die er sich bei der Befreiung von seinen Fesseln zugezogen hatte, und die von seiner Mutter, der man ihn dann zurückgegeben hatte, nicht sorgfältig genug behandelt worden waren.
Datum Rome, apud sanctum Grisogonum, IV. kal. Maii, a. quarto.
Recto:
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Bestand Ostfriesisches Urkundenburch, III
Fol. Nr. S. 93
Nr 389
Olim Vat. Archiv: Reg. Suppl. 297 fol. 178r.. Gedr.: Emder Jb. 14 S. 166 ff.
Jahr 1434
Datumcode 4KalMai
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Material papier