Nummer:oub3578 | Datum:17 juni 1477 | Überlieferung:Editie | Fundstelle:Ostfriesisches Urkundenburch, III, S. 147, nr. 578 |
Die Stadt Groningen einerseits und der Oster- und Westergo andererseits schließen ein zehnjähriges Bündnis.
Die Stadt Groningen einerseits und der Oster- und Westergo andererseits schliessen ein zehnjähriges Bündnis unter Erneuerung des alten mit Ostfriesland geschlossenen Friedens vom 1. Februar 1422[*] unter der Bedingung, dass das Bündnis zwischen Groningen und dem Kollumerland erhalten bleibt und dass die Stadt innerhalb dieser Frist keine weiteren Teile des Oster- und Westergos in das Bündnis einbezieht. Ferner wird bestimmt, dass je fünf Abgeordnete mit einem Leiter von beiden Parteien sich alljährlich abwechselnd in Leeuwarden und Groningen treffen und sich über etwaige Streitfragen einigen sollen.
In den jaar ons Heren dusent vierhundert sovenendtsoventich, des dinxdages na sunte Vijtsdach.
In den jaar ons Heren dusent vierhundert sovenendtsoventich, des dinxdages na sunte Vijtsdach.