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Nummer:oub3650 Datum:1484-1491 Überlieferung:Editie Fundstelle:Ostfriesisches Urkundenburch, III, S. 169, nr. 650

Bischof Heinrich III. von Münster, Administrator des Erzstifts Bremen, klagt gegen Gräfin Theda von Ostfriesland und ihren Sohn Enno.

Quelle Recto Rückseite Übersetzung Relationen Siegel Material Literatur Index N. B.
Bischof Heinrich [III.] von Münster, Administrator des Erzstifts Bremen, klagt für sich und seine Untersassen gegen Gräfin Theda von Ostfriesland, ihren Sohn Enno und alle von der Sache Betroffenen. Er behält sich vor, die Klage schriftlich oder mündlich zu erweitern.
I. Klagen des Bischofs in eigener Sache:
1. König Heinrich [VII.] hat Sophia, Gemahlin des Grafen Otto von Ravensberg, mit der Grafschaft Emisgonien (
Emeschonia), der Münze zu Emden, dem Hof Loga (Lage) und dem Emszoll belehnt [s. Ostfr. UB. 1 nr. 17].
2. Nachdem König Wilhelm [1253] Bischof Otto von Münster mit diesen Gütern und Rechten belehnt hatte, blieben die Bischöfe von Münster in ihrem ungestörten Besitz, bis die Hamburger dem bischöflichen Diener und Propst Imel (
Ymele)[*] in seiner Abwesenheit die Burg Emden mit Gewalt wegnahmen. Bischof Heinrich [II.] klagte deswegen bei seinem Bruder Erzbischof [Dietrich] von Köln, bei den Herzögen von Jülich, Kleve und Geldern. Es wurden Schiedstage gehalten, aber durch den Tod Bischof Heinrichs kam die Sache nicht zum Austrag.
3. Am 9. Oktober 1458 (
in deme jare unses Heren MCCCCLVIII, up sunte Dyonisii dage) wurde zu Aschendorf zwischen Bischof Johann [II.] von Münster und Graf [damals noch Häuptling] Ulrich ein Vergleich geschlossen [s. nr. 496].
4. Ulrich und jetzt Gräfin Theda mit ihren Kindern haben sich die Burg und Münze in Emden, den Hof Loga (
Lage) und den Emszoll angeeignet und besitzen sie noch immer, zum Schaden des Bischofs von Münster.
5. Der Offizial in Friesland (
Vreschlandt) empfing für den Bischof aus Harsweg (Herswege) jährlich 16[*] Schillinge, die seit der Eroberung Emdens durch die Hamburger nicht mehr gezahlt worden sind.
II. Klagen der Untersassen Bischof Heinrichs:
1. Hermann Butepage zu Weener (
Weenre) und Johann Bolte nahm man im Jahre 1457 zu Emden fest und ging rechtswidrig gegen sie vor. Hermann Butepage wurden 200 Postulatsgulden abgeschatzt; demjenigen, der ihn vorlud (dedingede), musste er 10 Postulatsgulden geben und dazu dem Gefangenenaufseher als Schliessgeld 2 Arnoldsgulden. Johann Bolte wurden 60 Postulatsgulden abgeschatzt, dem Vorlader und Gefangenenaufseher musste er je einen rhein. Gulden geben. Durch die rechtswidrige Festnahme hatten Hermann und Johann einen weiteren Schaden von 150 rhein. Gulden.
2. Graf Ulrich ist Hermann Butepage für Leinwand 16 Postulatsgulden schuldig geblieben.
3. Arnd Meybom aus Warendorf (
Waerendorp) nahm man einiges Eisengerät (yser) gewaltsam. Dadurch entstand ihm ein Schaden von 29 rhein. Gulden.
4. Bernd Pape aus Rheine (
Reene) wurde zu Emden festgenommen. Er setzte Abel, damals Bürgermeister von Emden, zum Bürgen. Graf Ulrich schatzte diesem 10 Postulatsgulden ab. Abel verlangt sie von Bernd zurück.
5. Dem inzwischen verstorbenen Ludeke Pape, Bernds Bruder, wurden auf See 3000 Pfund Wachs abgenommen, deren Wert auf mehr als 400 rhein. Gulden geschätzt wird. Dadurch ist Ludeke und Bernd ein weiterer Schaden von mehr als 100 rhein. Gulden entstanden.
6. Johann van Lingen (
Lynge) zu Emden schuldete dem Johann von Leer 27 rhein. Gulden, die Graf Ulrich dem Johann von Leer rechtswidrig abgeschatzt hat.
7. Dem Dietrich (
Tiide) von Haren wurde in Emden eine Schute genommen, die 80 rhein. Gulden wert war, mit ihr 53 Malter (molt) Roggen, 52 rhein. und 8 Arnoldsgulden, Betten, Kessel, Töpfe und Gerät im Wert von 10 rhein. Gulden. Ferner ist ihm dadurch ein Schaden von 100 rhein. Gulden entstanden.
8. Hermann Tolner zu Haren wurden in Emden 27 Tonnen Hamburger Bier genommen. Wiard (
Wiger) und Snelger [Howerda] zu Uphusen, Untersassen des verst. Grafen Ulrich, haben demselben Hermann Tolner einige Pferde nehmen lassen. Der Schaden wird auf 50 rhein. Gulden geschätzt. Dieselben haben ihm auch andere Pferde in Friesland (Vreschlandt) vorenthalten, und Wiger liess ihm 8 Tonnen Roggen und 5 Tonnen Malz nehmen.
9. Graf Ulrich liess in Emden von wegen Hermann und Johann Monick bei Hermann Kruselmann, Hermann Koster und einigen anderen Untertanen des Hochstifts Münster im Emsland 150 rhein. Gulden beschlagnahmen, weil Hermann und Johann Monick dem Grafen einiges Holz verkauft und nicht geliefert hatten. Dadurch entstand den genannten Kaufleuten über die 150 Gulden hinaus ein Schaden von mehr als 100 rhein. Gulden.
10. Zu Brual (
Buerwale) beklagt sich Fecke, ihm sei vor kurzem ein Stück Land aus der friesischen Mark verkauft worden; er habe den Kaufpreis bezahlt, aber das Land und das bezahlte Geld würden ihm vorenthalten.
11. Ebenfalls zu Brual klagt Hilwert Wobbinck, dass ihm Egbert, der Vogt [zu Emden], zwei Pferde genommen hat, die 32 rhein. Gulden wert waren. Das weiss Bouwe zu Albringswehr (
Aldingerwere), der die Pferde geweidet und gefüttert hat.
12. Die Bauern von Brual klagen: Entgegen dem Vertrag zwischen ihnen und den Bauern von Diele (
Diile)[*], der mit Zustimmung des Amtmanns und der Burgmannen im Emsland (Emeslande) und der friesischen Häuptlinge geschlossen worden ist, sind sie in ihrem Hab und Gut geschädigt worden. Ihr Vieh wurde festgehalten, zum Teil verdorben, zum Teil wurden ihm die Füsse abgehauen, zum Teil wurde es totgeschlagen, zum Teil an Pfosten gebunden und acht oder zwölf Tage nicht gefüttert. Einige Dieler haben geleugnet, dass sie das Gut hätten, das drei oder vier Tage später bei ihnen gefunden wurde. Die Brualer haben für das ihnen gewaltsam abgenommene Vieh und Gut den Dielern Pfänder setzen müssen. Diese werden ihnen vorenthalten. Die Bauern von Diele treiben ihre Schweine in der Maizeit auf die Brualer Weiden, ohne sie zu beringen, obwohl sie seit altersher beringt zu werden pflegen. Die Dieler verderben ihnen ihr Korn, weil sie ihre Deiche und Siele nicht machen lassen.
13. Die Kaufleute im Emsland und im Hochstift Münster klagen, dass sie entgegen der alten Gewohnheit in Emden mit neuen hohen Zöllen beschwert werden. Zu Zeiten Graf Ulrichs gaben sie für eine Tonne Roggen einen Witten, jetzt müssen sie 3 Witte geben; für eine Tonne Gerste früher 1/2 Witten, jetzt 2 Witte; für eine Tonne Butter früher 1/2 Krummsteert, jetzt 1 1/2 Krummsteerte; für eine Tonne Salz früher einen Witten, jetzt 3 Witte; für Hering, Öl und Fisch je nach der Höhe des Zolls; für Hamburger oder westfälisches Bier früher keinen Zoll, jetzt für jede Tonne Hamburger Bier 3 Witte und für jede Tonne westf. Bier [...][*]. Ferner klagen die genannten Kaufleute: Während sie z. Z. Bischof Heinrichs [II.] von Münster [1425-1450] mit ihren Schiffen und Waren an Emden vorbei ungehindert nach Norden und Groningen fahren konnten, werden sie jetzt zum Nachteil ihres Handels behindert. Auch konnte früher jeder fremde Kaufmann 100 Ochsen für 2 1/2 rhein. Gulden Zoll aus Friesland treiben lassen. Jetzt muss man über die Hälfte mehr bezahlen.
14. Die Amtleute und Burgmannen des Hochstifts Münster klagen, dass die Eigenhörigen des Bischofs und der Burgmannen aus dem Lande fliehen. Ein Teil von ihnen wird in Friesland vor Gericht geladen, so dass ihre Herren sie wegen des Besitzes und des Nachlasses nicht verfolgen können. Was die Eigenhörigen an Klöster, Kirchen und anderswohin geben, wird als Geschenk betrachtet, so dass ihre Herren nicht Anspruch darauf erheben können.
15. Hermann Koster klagt: Er hatte in Emden hinter Johann Eezens Warf 24 Planken liegen, die er mit seiner Marke gekennzeichnet hatte. Egbert, der alte Vogt, hat sie ihm weggenommen. Hermann fand sie in dessen Haus als Boden wieder. Als er Anspruch auf sie erhob, warf ihm Egbert einen Postulatsgulden zu, den er auf Abrechnung behalten sollte. Hermann nahm ihn nicht an. Wegen des geltend gemachten Anspruchs musste Hermann dem Vogt 2 Tonnen Roggen geben und dazu seine Planken entbehren. Sie waren 10 rhein. Gulden wert.
16) Die Freunde des verst. Heinrich Hake klagen, Graf Ulrich sei ihm für einen Knecht, der als Reiter bei dem Grafen gewesen und gestorben sei, 33 rhein. Gulden schuldig geblieben. Das sei mehreren Eigenhörigen bekannt, die damals Graf Ulrichs Söldner waren.

Recto:
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Bestand Ostfriesisches Urkundenburch, III
Fol. Nr. S. 169
Nr 650
Olim Or. verloren. Abschr. d. 15. Jh.: StA. Münster, Fürstentum Münster, Landesarchiv 13, 24 n, die Punkte I, 1-5 mit abweichendem Text auch in Mscr. VII nr. 2303.. Gedr. nach Mscr. VII nr. 2303 bei E. Freisenhausen: Die Grafschaft Ostfriesland und ihr Verhältnis zum Stifte Münster S. 138 ff.
Jahr 1498
Abweichung 4
Datumcode ----
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Material papier