Nummer:oub3667 | Datum:1484-1494 | Überlieferung:Editie | Fundstelle:Ostfriesisches Urkundenburch, III, S. 176, nr. 667 |
Klagen von Untersassen des Bischofs von Münster gegen Ostfriesland, eingereicht bei Bischof Heinrich III. von Münster.
Klagen von Untersassen des Bischofs von Münster gegen Ostfriesland, eingereicht bei Bischof Heinrich [III.] von Münster.
I. Engelbert von Langen klagt wegen seiner Eigenhörigen in [Ost]friesland (Freslande), wobei er sich die Erweiterung der Klage vorbehält:
1. Der Eigenhörige Johann von Loden starb in Jemgum (Gemyngen), wo er Schankwirt (taverner) gewesen war. Seinen Nachlass haben sich Heinrich Mathias, Bürger zu Emden, und andere angeeignet und ihn Engelbert vorenthalten.
2. Der Eigenhörige Otto von Reyde ist in Friesland in dem Dorf Borssum (Borsum) von Knechten des Vogtes zu Emden erschlagen worden, nämlich von Tyabbe von Wiinschotte, der die Tat begangen haben soll, wohnhaft in Nesse bei Emden, und von Hercke von dem Wolde, der Beihilfe geleistet hat. Für die Tötung ist den Verwandten Busse geleistet worden, nicht aber dem Engelbert.
3. Der Eigenhörige Hermann Tiimmerman, gebürtig aus dem Stift Osnabrück aus dem Dorf Ostercappeln, ist im vergangenen Jahr in Emden gestorben. Sein Nachlass wird Engelbert vorenthalten.
4. Der Eigenhörige Heinrich, Cossens Sohn zu Gross-Deringen[*], ist in dem Dorf Ungegiiborch[*] bei Weener (Weyner) gestorben. Der dortige Kirchenrat hat sich seinen Nachlass angeeignet.
5.. Viele eigenhörige Leute sind Engelbert von Langen in Friesland entzogen worden, in Emden, Norden und anderen Städten.
II. Gerd Scroder, Bürger zu Haselünne, klagt: Sein Vater Johann Scroder ist vormals ohne vorherige Klage und Ansage nachts aus seinem Bett nach Östringfelde (Osterlingevelde) in Junker Edo Wiemkens Land geholt worden. Die ihn gefangen nahmen und banden, wohnen nunmehr im Gebiet der Gräfin Theda von Ostfriesland, nämlich der Knyper[*] mit Namen Johann Alrekes und Everd auf der Dose. Johann Scroder hat durch die Schatzung mehr als 150 Gulden Schaden gehabt, wie mit besiegelten Urkunden und glaubwürdigen Zeugen bewiesen werden kann. Obwohl er und auch der Bischof die Sache verfolgt haben, ist sie immer noch nicht abgeschlossen.
III. Klagen der Bewohner von Brual (Burwale):
1. Ryske Bosen klagt gegen Haike (Haiiken) zu Diele (Dyle): Haike enthält ihm ein Plaggen-Saatland (plaggensegede) vor, das Ryske ihm wegen abgeschütteten[*] Viehs für einen Krummsteert verpfändet hat.
.2. Cordes Ladeke klagt gegen den Bruder des Habeke Antiike, gegen den jungen Haike und gegen Duertke: Sie haben seine Pferde von seiner Weide genommen und einen Teil von ihnen verhungern lassen. Ferner hat Haike, als Cordes ihm seine, Haikes Pferde, aus der Brualer (Burwalinger) Mark geschickt hat, dem Boten seine Kapuze weggenommen und ihn blau geschlagen. Dabei war Rolf anwesend. Ferner ist dem Haike ein Hut für einen halben Krummsteert verpfändet; er gibt ihn aber nicht zurück. Auch andere Pfänder bekommt man für Geld nicht zurück.
3. Abel zu Brual klagt gegen Bauern in Diele:
a. Sie haben ihm seine Pferde von seiner Weide genommen und sie acht Tage festgehalten, so dass er sie nicht zurückkaufen konnte. Als sie die Pferde nicht länger zu behalten wagten, liessen sie sie in den Hammrich laufen, wobei ein Fohlen starb. Auch haben sie ihm seine Pferde von seinem Land genommen und sie vom 25. Oktober (sunte Crispinus dage) bis zum 1. November (alle gode hilgen) festgehalten; da waren die Pferde verhungert und verdorben, so dass er selber den Mist mit einer Schubkarre fahren musste. Den Hohn und Schaden wollte er nicht für 20 rhein. Gulden erlitten haben.
b. Haike Feckelen hat ihm ein Fohlen von seiner Weide genommen: dafür hat Abel Zeugen. Er setzt ihm dafür ein Pfand im Werte von einem Krummsteert. Als er das Pferd einlösen wollte, hatte Haike es verderben lassen. Auch hat ihm Haike zu der Zeit, in der man Winterroggen anbaut, dreimal Vieh abgeschüttet[*]. Deswegen hat Abel ihm Pfänder im Wert von 2 Krummsteert gesetzt. Als er sie einlösen wollte, verweigerte Haike die Herausgabe. Sie sind eine Mark wert. Derselbe Haike hat auch Abels Magd ohne Ansage geschlagen.
c. Die Bauern von Diele sind in die Brualer Mark gekommen und wollten den Brualern ihre Pferde nehmen. Die Brualer kamen ihnen zuvor und verhinderten es. Dabei schlugen die Dieler Bauern Abel vier Wunden. Für sie hat er noch keine Busse erhalten.
d. Die Bauern von Diele haben die Pferde seines Onkels, die über die Ems geschwommen waren, geschüttet[*]. Deswegen hat Abel ihnen ein Pfand im Wert von einem Stüwer gesetzt. Er kann es nicht zurückerhalten.
e. Haike, Wibet und Rolf haben Vieh geschüttet, obwohl es sich ausserhalb des Dieler Friedensbezirkes befand. Solches ist oft geschehen.
f. Haike Feckelen hat Abels Gut von dessen Weide geschüttet[*]. Abel hat Pfänder gesetzt, kann sie aber nicht zurückerhalten.
g. Haike Feckelen hat Abel ein Pferd genommen und es bis zum dritten Tag heimlich behalten. Erst als Friedrich von Brahe (Bra) und Jakob (Koep) von Heede (Hey de) auf den Halenberg (Holenberch) kamen und es zurückforderten, brachte er es und sagte, er habe es aus der Brualer gemeinen Mark genommen. Warum er es tat, wusste er nicht zu erklären. Für den Hohn und Schaden möchte Abel Ersatz haben.
4. Aike (Aiigke) Schaden klagt gegen die Bauern von Diele:
a. Sie haben ihm seine Pferde von seinem Lande genommen, einen Teil von ihnen gelähmt und dann totgeschlagen.
b. Haike hat seinen, Aikes, Vater auf freier Strasse geschlagen, ihm seinen Hut und sein Beil (barde) genommen.
5. Heinrich von Hemesen ist durch Junker Uko [Cirksena] ein halbes Fass (pipe) Öl genommen worden, das er nach seiner eidlichen Aussage für 14 Goldgulden gekauft hatte.
I. Engelbert von Langen klagt wegen seiner Eigenhörigen in [Ost]friesland (Freslande), wobei er sich die Erweiterung der Klage vorbehält:
1. Der Eigenhörige Johann von Loden starb in Jemgum (Gemyngen), wo er Schankwirt (taverner) gewesen war. Seinen Nachlass haben sich Heinrich Mathias, Bürger zu Emden, und andere angeeignet und ihn Engelbert vorenthalten.
2. Der Eigenhörige Otto von Reyde ist in Friesland in dem Dorf Borssum (Borsum) von Knechten des Vogtes zu Emden erschlagen worden, nämlich von Tyabbe von Wiinschotte, der die Tat begangen haben soll, wohnhaft in Nesse bei Emden, und von Hercke von dem Wolde, der Beihilfe geleistet hat. Für die Tötung ist den Verwandten Busse geleistet worden, nicht aber dem Engelbert.
3. Der Eigenhörige Hermann Tiimmerman, gebürtig aus dem Stift Osnabrück aus dem Dorf Ostercappeln, ist im vergangenen Jahr in Emden gestorben. Sein Nachlass wird Engelbert vorenthalten.
4. Der Eigenhörige Heinrich, Cossens Sohn zu Gross-Deringen[*], ist in dem Dorf Ungegiiborch[*] bei Weener (Weyner) gestorben. Der dortige Kirchenrat hat sich seinen Nachlass angeeignet.
5.. Viele eigenhörige Leute sind Engelbert von Langen in Friesland entzogen worden, in Emden, Norden und anderen Städten.
II. Gerd Scroder, Bürger zu Haselünne, klagt: Sein Vater Johann Scroder ist vormals ohne vorherige Klage und Ansage nachts aus seinem Bett nach Östringfelde (Osterlingevelde) in Junker Edo Wiemkens Land geholt worden. Die ihn gefangen nahmen und banden, wohnen nunmehr im Gebiet der Gräfin Theda von Ostfriesland, nämlich der Knyper[*] mit Namen Johann Alrekes und Everd auf der Dose. Johann Scroder hat durch die Schatzung mehr als 150 Gulden Schaden gehabt, wie mit besiegelten Urkunden und glaubwürdigen Zeugen bewiesen werden kann. Obwohl er und auch der Bischof die Sache verfolgt haben, ist sie immer noch nicht abgeschlossen.
III. Klagen der Bewohner von Brual (Burwale):
1. Ryske Bosen klagt gegen Haike (Haiiken) zu Diele (Dyle): Haike enthält ihm ein Plaggen-Saatland (plaggensegede) vor, das Ryske ihm wegen abgeschütteten[*] Viehs für einen Krummsteert verpfändet hat.
.2. Cordes Ladeke klagt gegen den Bruder des Habeke Antiike, gegen den jungen Haike und gegen Duertke: Sie haben seine Pferde von seiner Weide genommen und einen Teil von ihnen verhungern lassen. Ferner hat Haike, als Cordes ihm seine, Haikes Pferde, aus der Brualer (Burwalinger) Mark geschickt hat, dem Boten seine Kapuze weggenommen und ihn blau geschlagen. Dabei war Rolf anwesend. Ferner ist dem Haike ein Hut für einen halben Krummsteert verpfändet; er gibt ihn aber nicht zurück. Auch andere Pfänder bekommt man für Geld nicht zurück.
3. Abel zu Brual klagt gegen Bauern in Diele:
a. Sie haben ihm seine Pferde von seiner Weide genommen und sie acht Tage festgehalten, so dass er sie nicht zurückkaufen konnte. Als sie die Pferde nicht länger zu behalten wagten, liessen sie sie in den Hammrich laufen, wobei ein Fohlen starb. Auch haben sie ihm seine Pferde von seinem Land genommen und sie vom 25. Oktober (sunte Crispinus dage) bis zum 1. November (alle gode hilgen) festgehalten; da waren die Pferde verhungert und verdorben, so dass er selber den Mist mit einer Schubkarre fahren musste. Den Hohn und Schaden wollte er nicht für 20 rhein. Gulden erlitten haben.
b. Haike Feckelen hat ihm ein Fohlen von seiner Weide genommen: dafür hat Abel Zeugen. Er setzt ihm dafür ein Pfand im Werte von einem Krummsteert. Als er das Pferd einlösen wollte, hatte Haike es verderben lassen. Auch hat ihm Haike zu der Zeit, in der man Winterroggen anbaut, dreimal Vieh abgeschüttet[*]. Deswegen hat Abel ihm Pfänder im Wert von 2 Krummsteert gesetzt. Als er sie einlösen wollte, verweigerte Haike die Herausgabe. Sie sind eine Mark wert. Derselbe Haike hat auch Abels Magd ohne Ansage geschlagen.
c. Die Bauern von Diele sind in die Brualer Mark gekommen und wollten den Brualern ihre Pferde nehmen. Die Brualer kamen ihnen zuvor und verhinderten es. Dabei schlugen die Dieler Bauern Abel vier Wunden. Für sie hat er noch keine Busse erhalten.
d. Die Bauern von Diele haben die Pferde seines Onkels, die über die Ems geschwommen waren, geschüttet[*]. Deswegen hat Abel ihnen ein Pfand im Wert von einem Stüwer gesetzt. Er kann es nicht zurückerhalten.
e. Haike, Wibet und Rolf haben Vieh geschüttet, obwohl es sich ausserhalb des Dieler Friedensbezirkes befand. Solches ist oft geschehen.
f. Haike Feckelen hat Abels Gut von dessen Weide geschüttet[*]. Abel hat Pfänder gesetzt, kann sie aber nicht zurückerhalten.
g. Haike Feckelen hat Abel ein Pferd genommen und es bis zum dritten Tag heimlich behalten. Erst als Friedrich von Brahe (Bra) und Jakob (Koep) von Heede (Hey de) auf den Halenberg (Holenberch) kamen und es zurückforderten, brachte er es und sagte, er habe es aus der Brualer gemeinen Mark genommen. Warum er es tat, wusste er nicht zu erklären. Für den Hohn und Schaden möchte Abel Ersatz haben.
4. Aike (Aiigke) Schaden klagt gegen die Bauern von Diele:
a. Sie haben ihm seine Pferde von seinem Lande genommen, einen Teil von ihnen gelähmt und dann totgeschlagen.
b. Haike hat seinen, Aikes, Vater auf freier Strasse geschlagen, ihm seinen Hut und sein Beil (barde) genommen.
5. Heinrich von Hemesen ist durch Junker Uko [Cirksena] ein halbes Fass (pipe) Öl genommen worden, das er nach seiner eidlichen Aussage für 14 Goldgulden gekauft hatte.