Nummer:oub3040 | Datum:1256 | Overlevering:Editie | Vindplaats:Ostfriesisches Urkundenburch, III, S. 10, nr. 40 |
Propst und Kapitel des Klosters Werden übertragen das Verleihungsrecht an der Kirche von Reide an den Propst von Palmar.
Propst und Kapitel des Klosters Werden übertragen das Verleihungsrecht (auctoritatem conferendi) an der Kirche von Reide (Reyde)[*] an den Propst von Palmar (Porta sancte Marie)[*] in der Form, dass den Pfarreingesessenen von Reide (parochianis Redensibus) das Präsentationsrecht vorbehalten bleibt und auf die Forderung der Gebührenzahlung verzichtet wird. Der Propst soll die Wahl leiten, einen geeigneten Bewerber vorschlagen und den Gewählten dem Diözesanbischof für die Übernahme des Pfarramts präsentieren.
Datum a. dom. MoCCoLosexto.
Datum a. dom. MoCCoLosexto.