Nummer:oub3389 | Datum:28 april 1434 | Overlevering:Editie | Vindplaats:Ostfriesisches Urkundenburch, III, S. 93, nr. 389 |
Papst Eugen IV. bewilligt eine Supplik des Norder Priesters Tirlingus, Sohnes des Ocko, und des Klerikers Hayo, Sohnes des Rannardus, um Dispensation und Absolution von einer Tötung.
Papst Eugen IV. bewilligt eine Supplik des Norder Priesters (presbiteri beneficiati in ecclesia Nordensi) Tirlingus, Sohnes des Ocko, und des Klerikers Hayo, Sohnes des Rannardus[*], um Dispensation und Absolution von der nicht beabsichtigten Tötung des Laien Herico. Da die Richter damals wegen der dortigen Fehden (guerras) ihre Tätigkeit nicht ausüben konnten, hatte Tirlingus, nachdem ihm Herico eine Summe Geldes gestohlen hatte, seinen Diener und Hausgenossen Hayo beauftragt, den Dieb zu fangen und mit auf den Rücken gefesselten Händen zu verhören. Dieser erfüllte den Auftrag und nahm den Herico, nachdem dieser ein Geständnis abgelegt, sich dann von seinen Fesseln befreit hatte und heimlich entflohen war, noch einmal gefangen und fesselte ihn im Auftrage des Tirlingus auch an den Füssen. Der Dieb starb nach 22 Tagen an den Folgen der Verletzungen, die er sich bei der Befreiung von seinen Fesseln zugezogen hatte, und die von seiner Mutter, der man ihn dann zurückgegeben hatte, nicht sorgfältig genug behandelt worden waren.
Datum Rome, apud sanctum Grisogonum, IV. kal. Maii, a. quarto.
Datum Rome, apud sanctum Grisogonum, IV. kal. Maii, a. quarto.